2. Die Projektänderung vom 27. Juni 2023 wird bewilligt. Die Bewilligung umfasst auch die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG sowie die Ausnahmebewilligung für eine nachteilige Nutzung von Wald bzw. eine nichtforstliche Kleinanlage (Art. 16 WaG i.V.m. Art. 14 Abs. 2 WaV und Art. 35 KWaV). Massgebend sind folgende Pläne / Unterlagen: