b) Die Nebenbestimmungen und Auflagen gemäss Verfügung des AGR vom 19. August 2022, gemäss Amtsbericht des AWN vom 21. Januar 2022 und gemäss Amtsbericht der ANF vom 20. Januar 2022 haben weiterhin Bestand, weshalb die Rz. 56, 57 und 58 gemäss Entscheiddispositiv des vorinstanzlichen Entscheids unverändert Geltung haben. Die in Rz. 59 dieses Entscheids erwähnten Bedingungen des TBA OIK IV gemäss Fachbericht Wanderwege und historische Verkehrswege vom 7. Januar 2022 haben sich dagegen mit der Projektänderung erledigt, weshalb Rz. 59 des vorinstanzlichen Entscheiddispositivs zu streichen ist. Gleiches gilt für die Auflage gemäss Rz. 60: Soweit damit die Realisierung der massgebenden Plan