Soweit schliesslich im Rahmen der Interessenabwägung Alternativen der Wegführung zu prüfen sind, so steht fest, dass der vom TBA OIK IV im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahren mit Bericht vom 7. Januar 2022 noch vorgeschlagenen Zufahrt über eine zur Waldbewirtschaftung benötigte Rückegasse überwiegende Interessen des Waldes entgegenstehen, womit dies keine Option darstellt. 7. Ergebnis, Auflagen und Kosten a) Insgesamt können die Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG sowie Art. Art. 35 Abs. 1 KWaV für die zu beurteilende Projektänderung erteilt bzw. bestätigt werden. Die Projektänderung