Entsprechend stimmte das AWN dieser Projektänderung mit Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 aus waldrechtlicher Sicht zu. Weiter kann auch die von der Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) mit Fachbericht vom 20. Januar 2022 unter Auflagen erteilte Zustimmung für das nur leicht angepasste Projekt noch immer Gültigkeit beanspruchen, weshalb auch keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen des Naturschutzes bestehen.