Das mit Projektänderung vom 27. Juni 2023 angepasste Vorhaben mit ein paar wenigen zusätzlichen Ausweichstellen sowie der neuen Zufahrt für Mountainbikes im obersten Abschnitt ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal bei diesem massgebenden Projekt mit der neuen Zufahrt im Vergleich zu dem von der Vorinstanz bewilligten Vorhaben in der Bilanz sogar ein geringerer Flächenverbrauch von Wald resultiert. Entsprechend stimmte das AWN dieser Projektänderung mit Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 aus waldrechtlicher Sicht zu.