WaG durch das Vorhaben tangiert, aber unter Einhaltung der Auflagen nicht beeinträchtigt würden. Die Walderhaltung bleibe gewährleistet. Die Auflagen gemäss Amtsbericht vom 21. Januar 2022 gelten weiterhin. Das mit Projektänderung vom 27. Juni 2023 angepasste Vorhaben mit ein paar wenigen zusätzlichen Ausweichstellen sowie der neuen Zufahrt für Mountainbikes im obersten Abschnitt ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal bei diesem massgebenden Projekt mit der neuen Zufahrt im Vergleich zu dem von der Vorinstanz bewilligten Vorhaben in der Bilanz sogar ein geringerer Flächenverbrauch von Wald resultiert.