Damit steht fest, dass die Verkehrssicherheit auf dem gemeinsam genutzten Teil dieses oberen Abschnitts des Wandweges sowohl für die Wandernden als auch für die Bikenden gewährleistet ist und sich dieser Wanderweg – auch dank der vorgesehenen Ausweichstellen und Wegverbreiterungen – für das Befahren mit Mountainbikes eignet. Dies gilt schliesslich auch für die beiden wegführenden Strecken nach dem Ende des MTB-Trails «A.________», welche wiederum über den gemeinsam genutzten Wanderweg führen. Auch hier wird die Einfahrt in den Wanderweg an den zwei vorgesehenen Stellen durch die Schikanen sowie die vorgesehene Signalisation sicher gestaltet.