Zu diesem Schluss kommt auch das TBA OIK IV als Fachbehörde für Fragen der Verkehrssicherheit. So begrüsst dieses mit abschliessender Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 nicht nur die Entflechtung des obersten Teils des Wanderwegs mit unübersichtlichem Gelände und steil abfallenden Flanken, sondern erhebt auch sonst keine Einwände gegen das Vorhaben gemäss Projektänderung vom 27. Juni 2023. Schliesslich erachtet auch die Beschwerdeführerin gemäss Eingabe vom 21. September 2023 mit der eingereichten Projektänderung das Problem der Verkehrssicherheit als gelöst und 42 Arbeitshilfe «Mountainbike-Routen im Kanton Bern, Planung, Projektierung und Realisierung»,