Mit der vorgesehenen Signalisation gilt dies auch für den Abschluss dieses oberen Abschnitts bei der Weggabelung, wo sich der Wanderweg vom Mountainbike-Trail trennt. Zu berücksichtigen ist überdies, dass die Frequentierung dieser Ergänzungsroute durch Wandernde nicht allzu gross ist, wie sich dies nicht nur anlässlich der beiden Begehungen durch das Rechtsamt zeigte, sondern auch von den Verfahrensbeteiligten anlässlich des Augenscheins angedeutet wird.44 Insgesamt ist die Verkehrssicherheit auf diesem Wanderweg bei gemeinsamer Nutzung gewährleistet und somit eine Koexistenz von Wandernden und Bikenden problemlos möglich.