Ab diesem Punkt wird der Wanderweg auf einer Länge von knapp 300 m gemeinsam genutzt. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit auf diesem Abschnitt fällt gestützt auf die Erkenntnisse anlässlich des Augenscheins vom 6. Juni 2023 sowie der vorgängigen Besichtigung/Vermessung vom 12. Mai 2023 (vgl. hierzu die detaillierte Dokumentation «gemeinsam genutzter Weg» vom 12. Mai 2023, Teilabschnitte 2 bis 4) und mithilfe der Checkliste zur Beurteilung von Konflikten zwischen Bikenden und Wandernden in der Arbeitshilfe «Mountainbike-Routen im Kanton Bern»42 wie folgt aus: Grundsätzlich ist dieser relativ kurze Abschnitt des Wanderwegs weder besonders steil noch unübersichtlich. In beide Richtungen