6. Interessenabwägung a) Die Bewilligung des zu beurteilenden Mountainbike-Trails setzt eine Interessenabwägung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 RPV41 voraus. Eine solche wird sowohl im Zusammenhang mit dem Ausnahmetatbestand von Art. 24 RPG (vgl. E. 4b) als auch für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 35 Abs. 1 KWaV für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen (vgl. E. 4c) verlangt.