Mit dem von der Regionalkonferenz am 19. Mai 2022 verabschiedeten Masterplan Mountainbike40 fand zudem eine regionale Abstimmung und Bedarfsanalyse statt. Der vorliegend zu beurteilende Trail ist dabei Teil dieser Angebots- und Bedarfsanalyse mit Routenkonzept, was als zusätzlicher Beleg des objektiven Bedürfnisses dieses Trails gelten kann, auch wenn diesem Masterplan keine rechtlich verbindliche Wirkung zukommt. Insgesamt ist die Standortgebundenheit des hier zu beurteilenden Mountainbike-Trails gemäss Projektänderung vom 27. Juni 2023 sowohl aus raumplanungsrechtlicher als auch aus waldrechtlicher Sicht – den Einschätzungen der Fachbehörden folgend – zu bejahen.