In der Stellungnahme vom 5. Dezember 2022 ergänzte das AWN, bei der Vorprüfung seien fünf mögliche (bestehende) Routen von verschiedenen Fachstellen geprüft worden. Aus Sicht des AWN seien nach dieser Vorprüfung lediglich zwei Routen übrig geblieben (H.________ und J.________), welche waldrechtlich bewilligungsfähig seien. Damit seien ernsthafte Varianten von verschiedenen Fachstellen geprüft und diese aus Gründen der Tangierung von öffentlichen Interessen verworfen worden. Es könne also für den H.________ eine Standortgebundenheit anerkannt werden. Der Standort ergebe sich auch daraus, dass im Raum Burgdorf die Hügellagen, welche sich für einen Trail eignen, mehrheitlich bewaldet seien.