«Standortgebundenheit – Grossräumig: Für den Standort H.________ sind keine kommunalen Planungen bekannt, welche einen touristischen Standort oder einen Standort für Bikerouten und -anlagen vorsehen. Auch der regionale Waldplan 61 Burgdorf hält keine Erholungs-Vorrang-Funktion für den betroffenen Wald fest. Gemäss Konzeptbericht ist die Regionalkonferenz aktuell in der Erarbeitung eines Master- und Richtplans MTB, worin der A.________ aufgeführt ist. Waldrechtlich bestehen für die Standortplanung H.________ keine Vorbehalte. Kleinräumig: Gemäss dem Konzeptbericht gibt es kaum Gebiete ausserhalb des Waldes, welche ein nötiges Gefälle für einen Biketrail aufweisen würden.