Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens kann es nicht darum gehen, allfällige Verkehrsregeln und deren mögliche Verletzung zu beurteilen. Zudem handelt es dabei um eine allgemeine Verkehrsregel, welche nur zu beachten ist, wenn nichts Anderes ausdrücklich zugelassen und signalisiert ist. Die Signalisation des vorliegend zu beurteilenden Mountainbike-Trails ist im Bericht zur Projektänderung vom 29. Juni 2023 im Detail umschrieben (vgl. insb. Ziff. 3.4 «Signalisation» mit einer «Legende zu Beschilderungsplan» unter Verweis auf die entsprechenden Nummern im massgebenden Detailplan «Streckenführung und Signalisation vom 27. Juni 2023).