d) Der obere Abschnitt des Trails nach der neuen Zufahrt sowie die beiden wegführenden Wege am Ende des Trails führen über einen bestehenden Wanderweg, welcher im Sachplan Wanderroutennetz als Ergänzungsroute verzeichnet ist. Es sind daher die folgenden Grundlagen der Fuss- und Wandergesetzgebung zu beachten: