Gemäss Einschätzung des AWN26 handelte es sich bei dem vor der Vorinstanz zu beurteilenden Bauvorhaben um eine nichtforstliche Kleinanlage im Sinne von Art. 35 KWaV. Zu dem vorliegend zu beurteilenden Vorhaben gemäss Projektänderung vom 27. Juni 2023 mit dem neu zu schaffenden Zugangsweg für Mountainbikes im obersten Abschnitt äusserte sich das AWN abschliessend mit Stellungnahme vom 11. Oktober 2023.