Die Nutzfunktion wird dann als erfüllt angesehen, wenn der Rohstoff Holz genutzt wird. Die Wohlfahrtsfunktion wird schliesslich erfüllt, wenn der Wald durch seine Lage, seinen Aufbau, seine Bestockung und Gestaltung dem Menschen als Erholungsraum dient, aber auch wenn er durch seine Form die Landschaft prägt, ferner wenn er vor schädlichen Umwelteinflüssen, wie Lärm oder Immissionen schützt, Wasservorräte quantitativ wie qualitativ sichert und wildlebenden Tieren und einheimischen Pflanzen einen unersetzlichen Lebensraum schafft.21 Das «Betreten und Befahren des Waldes» als Teil dieser Wohlfahrtsfunktion ist in Art. 14 f. WaG geregelt. Gemäss Art.