c) Gemäss Art. 1 WaG20 ist u.a. dafür zu sorgen, dass der Wald seine Funktionen – namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion erfüllen kann (Art. 1 Abs. 1 Bst. c WaG). Die Schutzfunktion erfüllt der Wald, wenn er Menschenleben und Sachwerte vor Naturereignissen schützt. Die Nutzfunktion wird dann als erfüllt angesehen, wenn der Rohstoff Holz genutzt wird.