a) Zu beurteilen ist das Bauvorhaben «Mountainbike-Trail» im «H.________-Wald» gemäss Projektänderung vom 27. Juni 2023, wie es unter E. 3 im Detail umschrieben ist. b) Das Bauvorhaben liegt im Wald und damit ausserhalb der Bauzone und ist als zonenwidriges, nicht forstlichen Zwecken dienendes Bauvorhaben auf eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG angewiesen. Für das ursprüngliche, von der Vorinstanz zu beurteilende Projekt erteilte das AGR mit Verfügung vom 19. August 2022 diese Ausnahmebewilligung.