Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts.15 Das ursprüngliche Bauprojekt steht somit nicht mehr zur Diskussion; Verfahrensinhalt bildet nach der Projektänderung allein das geänderte Projekt. Demzufolge hat die Beschwerdegegnerin mit dem Einreichen des Projektänderungsgesuchs vor der BVD auf ihr ursprüngliches Bauvorhaben verzichtet.