Weiter beinhaltet die Projektänderung die angepasste Signalisation gemäss «Bericht zur Projektänderung» vom 29. Juni 2023» (zur Übersicht vgl. Beschilderungsplan in Ziff. 3.4 dieses Berichts), die Aufhebung sämtlicher Ausweichstellen und Schikanen auf dem ersten Teilabschnitt des Wanderwegs (welcher neu ausschliesslich den Wandernden zur Verfügung steht), eine neue Schikane mittels Absperrpfosten bei der Einmündung des neuen Zugangswegs auf den Wanderweg und schliesslich im Vergleich zum ursprünglich bewilligten Bauvorhaben drei zusätzliche Ausweichstellen auf dem oberen, gemeinsam genutzten Abschnitt (Ausweichstelle xxx/yyy, Ausweichstelle xxx/yyy und Ausweichstelle xxx/yyy).