Es trifft zwar zu, dass sich die Beschwerdeführerin mit ihren Rügen / ihrer Begründung in erster Linie gegen den oberen Abschnitt des Trails zur Wehr setzte. Mit ihren Rechtsbegehren in der Beschwerde stellte sie sich jedoch in eindeutiger Weise gegen den gesamten Mountainbike-Trail. So verlangte sie ausdrücklich die vollumfängliche Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide der Stadt Burgdorf und des AGR sowie den Bauabschlag für «einen Mountainbike-Trail mit z.T. gemeinsamer Nutzung auf Wanderweg» inkl. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.