Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich gemäss Art. 1 der Vereinsstatuten11 um einen Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB12 und damit um eine juristische Person. Der Zweck dieses Vereins ist in Art. 2 der Vereinsstatuten wie folgt umschrieben: «Die C.________ bezwecken die Förderung des Wanderns und des Wandertourismus im Kanton Bern. Sie verstehen das Wandern als gesundheitsförderndes, erholungs- und bewegungsorientiertes Erleben von Natur, Landschaft und Kultur.» Gemäss Art. 3 mit dem Titel «Aufgaben» stellen sich der C.___