Das AGR verzichtet mit Eingabe vom 25. Oktober 2023 auf die Einreichung von Schlussbemerkungen, ebenso das AWN mit Eingabe vom 2. November 2023. Die Stadt Burgdorf schliesslich beantragt mit Schreiben vom 10. November 2023 die Bewilligung der Projektänderung. 9. Auf die Rechtsschriften, auf die fachlichen Beurteilungen sowie auf das Ergebnis des Augenscheins und die vom Rechtsamt erstellten Dokumentationen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen