8. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Davon machten die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 25. Oktober 2023 und die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 Gebrauch. Beide halten dabei an ihren Anträgen gemäss gemeinsamer Vereinbarung vom 14./21. August 2023 fest. Die Beschwerdeführerin führt zudem aus, der von den Parteien geschlossene Vergleich habe zur Folge, dass die BVD die Projektänderung zu genehmigen und im Übrigen das Verfahren als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben habe. Das AGR verzichtet mit Eingabe vom 25. Oktober 2023 auf die Einreichung von Schlussbemerkungen,