7. Das Rechtsamt forderte die Beschwerdegegnerin in der Folge mit Verfügung vom 31. August 2023 auf, Detailpläne des gemäss Projektänderung vom 17. Juli 2023 neu ersuchten Zugangswegs einzureichen, enthaltend mindestens ein Detailprofil des Querschnitts des neuen Wegabschnitts vor der 90°-Kurve sowie ein solches nach der 90°-Kurve sowie Angaben zur vorgesehenen Wegbreite dieses Wegabschnitts und zum Umfang der in diesem Wegabschnitt insgesamt nötigen Terrainveränderungen.