Die vom Rechtsamt geforderte Stellungnahme des AWN vom 28. August 2023 ging am 30. August 2023 ein. Das AWN führte aus, dass das Vorhaben nach wie vor als nachteilige Nutzung und nichtforstliche Baute beurteilt werden könne, falls die Wegbreite nicht mehr als 1.5 betragen und die Gesamtfläche der Terrainveränderungen 70 m2 nicht überschreiten sollte. Mangels genauer Angaben zur Wegbreite und eines Detailprofils könne noch keine Beurteilung vorgenommen werden. Was die summarische Beurteilung des Vorhabens anbelangt, so führte das AWN aus, mit der Projektänderung werde zusätzlicher Waldboden in Anspruch genommen, was dem Prinzip der Werkkonzentration widerspreche.