Gleichzeitig wies sie auf Ziffer 3.3 des Berichts zur Projektänderung hin, wonach auf das Erstellen von Detailplänen verzichtet werde, an deren Stelle jedoch die fachliche Baubegleitung oder die Bauabnahme durch die Abteilung Wanderwege des OIK IV / Fachstelle Langsamverkehr TBA erwünscht sei, und führte hierzu aus, im Interesse der Verkehrssicherheit erscheine es angezeigt, dieses Anliegen als Auflage aufzunehmen.