«1. Die Beschwerdeführerin stimmt der Projektänderung der Bauherrschaft vom 27. Juni 2023 durch unterzeichnen dieser Vereinbarung, des Detailplans «Streckenführung und Signalisation» vom 27. Juni 2023 sowie des Berichts zur Projektänderung vom 29. Juni 2023 zu. 2. Die Bauherrschaft verpflichtet sich, den Detailplan «Streckenführung und Signalisation» vom 27. Juni 2023 sowie den Bericht zur Projektänderung vom 29. Juni 2023 mit dieser Vereinbarung der Bauund Verkehrsdirektion einzureichen. 3. Die Parteien beantragen der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern:  die Projektänderung gemäss Ziffer 1 dieser Vereinbarung zu genehmigen;