Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. Juli 2023 eine Projektänderung ein, beinhaltend den Detailplan «Streckenführung und Signalisation» vom 27. Juni 2023 (mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 17. Juli 2023) sowie den «Bericht zur Projektänderung» vom 29. Juni 2023. Sie führte aus, die Projektänderung beinhalte die zwei zusätzlich anlässlich des Augenscheins bezeichneten Ausweichstellen, weitere seitens der Beschwerdeführerin gewünschte Anpassungen und eine neue Streckenführung und Signalisation im Bereich des Teilabschnitts 1.