Mit Verfügung vom 19. Mai 2023 stellte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten sowie dem TBA OIK IV und dem TBA, Fachstelle Langsamverkehr, die «Fotodokumentation gemeinsam genutzter Weg der Begehung vom 12. März 2023», die «Dokumentation gemeinsam genutzter Weg der Begehung vom 12. Mai 2023» sowie die «Fotodokumentation MTB-Trail («A.________») der Begehung vom 12. Mai 2023» zu. Gleichzeitig wies das Rechtsamt darauf hin, dass es sich bei den Massangaben in der Dokumentation vom 12. Mai 2023 (lichte Breite des Wegs, Neigung/Steigung) um durch den Unterzeichnenden als Laien vorgenommene, handvermessene Werte handle, die entsprechend keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit beanspruchen