Das AGR stellte mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 8. Dezember 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist. 4. Nach Aufforderung des Rechtsamts reichte die Beschwerdegegnerin am 17. März 2023 den Detailplan «Streckenführung und Signalisation» vom 15. März 2023 (mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 20. März 2023) sowie den in den Vorakten fehlenden Konzeptbericht vom 3. November 2021 ein. Die Stadt Burgdorf reichte mit Schreiben vom 14. März 2023 zudem die Vorakten zum Voranfrageverfahren Nr. 2021-V0001 und die Akten des Baupolizeiverfahrens Nr. 2021-P0010 ein.