Die Waldabteilung Mittelland des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) stellte mit Amtsbericht vom 21. Januar 2022 den Antrag auf Erteilung der Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes und für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen unter Auflagen. Ein vor Ort durchgeführtes Bereinigungsgespräch gemäss Art. 8 KoG3 am 12. April 2022 unter Teilnahme von Vertretenden der involvierten Behörden (Baubewilligungsbehörde, AGR, Waldabteilung Mittelland, TBA OIK IV) und im Beisein der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin und dem Verein TPE verlief ergebnislos.