Es stellte die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen (zusätzliche Ausweichstellen, Schikane am Ende des Trails) in Frage und führte aus, der bestehende Wanderweg sei als Zufahrt nur dann tauglich, wenn jeweils in Sichtweite Ausweichstellen vorhanden seien und die exponiertesten Stellen mit einem Geländer oder Ähnlichem gesichert würden. Als Alternative schlug das TBA OIK IV eine neue Anfahrt zum Trail vor, welche östlich des «H.________» vom grossen Weg abgehe (ungefähr auf Höhe der Feuerstelle) und zum Beginn des Biketrails führe. Das TBA OIK IV formulierte daher in seinem Fachbericht die folgenden Bedingungen: