Gegen das nachträgliche Baugesuch reichte die Beschwerdeführerin Einsprache ein. Das Tiefbauamt, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) äusserte sich mit Fachbericht «Wanderwege und historische Verkehrswege der Schweiz» vom 7. Januar 2022 kritisch zum Bauvorhaben. Es stellte die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen (zusätzliche Ausweichstellen, Schikane am Ende des Trails) in Frage und führte aus, der bestehende Wanderweg sei als Zufahrt nur dann tauglich, wenn jeweils in Sichtweite Ausweichstellen vorhanden seien und die exponiertesten Stellen mit einem Geländer oder Ähnlichem gesichert würden.