B.________ seit dem Jahr 20161 mit der Zustimmung der Beschwerdegegnerin als Grundeigentümerin und einer Duldungserklärung der Waldabteilung Mittelland (befristet bis am 28. Februar 2021) betrieben. Das nachträgliche Baugesuch beinhaltete den gebauten Zustand des Trails, Wegverbreiterungen als Ausweichstellen auf dem zuführenden Wanderweg ab dem Brunnen und auf dem abgehenden Wanderweg unterhalb der G.________ eine Schikane am Ende des Trails zur Verlangsamung vor der Einmündung in den Wanderweg und eine angepasste oder aktualisierte Beschilderung mit Hinweistafeln zur gemeinsamen Nutzung, zum Start und Ziel des Trails sowie Gefahrensignale vor der Weggabelung beim Start des Trails.2