_ genutzt werden dürfe. Im Übrigen sei zu prüfen, ob die Bewilligung zeitlich befristet erteilt werden könne, da es sich ohnehin um eine temporäre Nutzung bis zur definitiven Überbauung des Restgrundstücks Wilderswil-Gbbl. Nr. L.________ handle. Der Zweck von Art. 5 UeV sei dadurch nicht gefährdet. Sie habe nie beabsichtigt, die vom Baugesuch betroffene Fläche definitiv dem Nutzungszweck der Lagerung von Mulden zuzuführen. Die Gemeinde hat sich in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2022 nicht dazu verlauten lassen.