Würde keine parzellenbezogene Betrachtung erfolgen, bestünde die Gefahr, dass in einem Bereich der UeO SF Halle 1 grosse Betriebsgebäude und in einem anderen Bereich wiederum grosse Lagerplätze erstellt würden. Wäre es zulässig, für einen Betrieb auf der einen Parzelle Lagerfläche auf einer anderen Parzelle zu erstellen, könnte faktisch auf der 7/14 BVD 110/2022/175