Innerhalb der Arbeitszone sollen Betriebe gemäss Ziffer 3.4 (wenn möglich hohe Wertschöpfung, keine Lagerflächen und überaus publikumsintensive Betriebe) ermöglicht werden. Anzustreben ist im Bereich des Rollwegs die Ansiedlung von Betrieben, die mit der Fliegerei im Zusammenhang stehen. Für die Ansiedlung anderer Betriebe steht der rückwärtige Teil im Vordergrund. Der Sektor 3 (vgl. Ziffer 4.6) ist primär grösseren Betrieben vorbehalten, die auf grössere Flächen angewiesen sind und ein beträchtliches Arbeitsplatzangebot aufweisen und/oder einen Bezug zur Fliegerei haben (Zufahrtsmöglichkeiten ab Rollweg). Kleineren Betrieben sollen primär die Sektoren 1 und 2 dienen.