Angesichts der Konkurrenzsituation in der Schweiz (vorhandene Industriebrachen etc.) dürfe das Spektrum der zu ermöglichenden Betriebe nicht zu eng gefasst werden. Vermieden werden sollten aber reine Lagerplätze respektive -betriebe und Betriebe mit sehr erheblichem Publikumsverkehr (Einkaufszentren etc.). Der 4. Titel des Erläuterungsberichts konkretisiert das Gesamtkonzept der UeO SF Halle 1. Insbesondere hält Randziffer 4.2 zur Nutzung fest: