Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2022 aus, Ziel der UeO SF Halle 1 sei es, optimale Voraussetzungen für den Ersatz der aufgrund des Wegzugs des Militärs verloren gegangenen Arbeitsplätze zu schaffen. Der Lagerplatz sei von der Baukommission, trotz der Nähe zum Betrieb der Beschwerdeführerin, als reiner Lagerplatz eingestuft worden. Das Transportunternehmen bedinge diesen Lagerplatz nicht in unmittelbarer Nähe des Betriebes und die Beschwerdeführerin nenne keine wichtigen Gründe, warum sie darauf angewiesen sei. Da der Lagerplatz provisorisch sein solle, könne auf diesen verzichtet werden bzw. sei absehbar, dass darauf verzichtet werden müsse.