Im vorinstanzlichen Verfahren hatte die Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 4. Oktober 2022 zusätzlich geltend gemacht, bis eine dauerhafte Lösung vorliege, sei sie aus wirtschaftlichen, logistischen und finanziellen Gründen auf den provisorischen Umschlagplatz angewiesen. Dies diene auch der Sicherung der Arbeitsplätze.