3. Zonenkonformität a) Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vom 4. November 2022 zunächst vor, infolge der Nachfrage im Bereich Muldenservice habe sie mehrere Mulden angeschafft. Aufgrund der räumlichen Situation auf dem Betriebsgrundstück Matten-Gbbl. Nr. H.________ könnten diese nicht dort gelagert werden. Das Grundstück Wilderswil-Gbbl. Nr. L.________ grenze unmittelbar an das Betriebsgrundstück bzw. sei von diesem nur durch die K.________strasse getrennt. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte habe ihr auf Zusehen hin und gegen Entrichtung eines Mietzinses gestattet, die leeren Mulden auf der ungenutzten Restfläche zu lagern.