a) Angefochten ist ein Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung. Bauentscheide und Wiederherstellungsverfügungen können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40, Art. 45 ff. sowie Art. 49 Abs. 1 BauG4). Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.