1. Der Entscheid der Vorinstanz vom 11. Oktober 2022 sei soweit das Grundstück Wilderswil-Gbbl. Nr. L.________ betreffend aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei die Baubewilligung zu erteilen für den Neubau eines Lagerplatzes auf dem Grundstück Wilderswil-Gbbl. Nr. L.________. 3. Eventualantrag zu Rechtsbegehren Ziff. 2: 3.1 Das Verfahren sei an die Vorinstanz zurückzuweisen zwecks Publikation des nachträglichen Baugesuchs und erneutem Entscheid über dieses. 3.2 Die Wiederherstellungsverfügung vom 05. August 2022 sei soweit das Grundstück Wilderswil- Gbbl.