Gemäss Situations- und Schnittplänen vom 22. bzw. 28. August 2022 sind auf einer 41.25 m langen und 19.73 m breiten Fläche in der nordöstlichen Parzellenecke ein Lagerplatz, eine gekofferte Verkehrs- bzw. Manövrierfläche sowie zwei asphaltierte Aus- bzw. Einfahrten (je 1.50 m breit und 9.87 m bzw. 21.87 m lang) für die Zwischenlagerung von sechs unbeladenen Abrollmulden vorgesehen. Die Grundeigentümerin hatte zu diesem Zeitpunkt weder das Baugesuch noch die Pläne unterzeichnet. Für die Parzelle Wilderswil-Gbbl. Nr. M.________ reichte die Beschwerdeführerin kein nachträgliches Baugesuch ein.