3. Mit Verfügung vom 5. August 2022 ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf den Parzellen Wilderswil-Gbbl. Nrn. L.________ und M.________ innert zwei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung an. Auf der Parzelle Wilderswil-Gbbl. Nr. L.________ sei sämtliches abgelagertes Material der Beschwerdeführerin zu entfernen. Die Kofferung sei zurückzubauen und der Standort zu rekultivieren und anzusäen. Die Rekultivierungsarbeiten (Bodenaufbau / Humusmächtigkeit / Ansaat) müssten mindestens der übrigen Umgebung entsprechen. Auch auf der Parzelle Wilderswil-Gbbl. Nr. M.________ sei sämtliches Material der Beschwerdeführerin zu entfernen.