2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 3894.15 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso der Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 4649.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung