a) Die Beschwerdeführenden stellen mehrere Beweisanträge hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Weiter beantragen sie, der Beschwerdegegner sei anzuweisen, Projektpläne nachzureichen. Auch sei die Gemeinde anzuweisen, eine Prüfung durch einen unabhängigen Geometer vorzunehmen und einen Fachbericht beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) einzuholen.